Kinder - und Jugendhaus St.Elisabeth
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45891 Gelsenkirchen

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Leistungsbeschreibung der Intensivgruppe:"Leuchtturm",

Am Wildgatter 54, 45891 Gelsenkirchen

Die Außenwohngruppe Leuchtturm ist eine verhaltenstherapeutisch ausgerichtete Intensivgruppe für Jungen.

Rechtliche Grundlage


Stationäre Erziehungshilfe nach §34, 35a Abs.1 Ziffer 4 KJHG


Platzzahl/Betreuungsdichte

6 Plätze mit einer Betreuungsdichte von 1:1


Sozialpädagogische Grundleistungen


- Alltagsstrukturierung mit klar definierten Aufgaben

- Tägliche Freizeit- und Werkprojekte
- Therapeutische Beratung und Begleitung
- Kinder/Jugendliche, die nicht oder nur teilweise beschult werden können werden bis zur Klärung der Form der Beschulung (z.B. Flexschule, Individualbeschulung) von einer pädagogischen Fachkraft betreut. Hierzu zählt auch die schulische Unterrichtsbegleitung im Einzelfall
- Schultäglich 1 Stunde erhalten die Kinder/Jugendlichen bei Bedarf gezielte Einzelförderung durch päd. Mitarbeiter bzw. Lehrer zur - - - Hausaufgabenunterstützung, Wiederholung bzw. Vertiefung von Lerninhalten sowie Motivationsförderung.
- Elternarbeit gemäß Hilfeplan

Betreuung

6,0 Mitarbeitende incl. Nachtbereitschaft, teilweise mit handwerklicher beruflicher Vorbildung und pädagogischer Ausbildung (ErzieherInnen, SozialarbeiterInnen) sowie verhaltenstherapeutischer Begleitung.

Versorgungsbereich

- 0,5 Hauswirtschaftskraft (Kochen und Reinigung)
- 6 Einzelzimmer für Jungen
- Gemeinschaftsräume (Wohnzimmer, Küche, 3 Bäder, etc.)
- Werkraum, Aktionsraum
- Schul-, Therapie,- und Entspannungsraum

 


Zielgruppe

Jungen im Alter von 7 bis 10 Jahren mit erheblichen sozialen Auffälligkeiten, emotionalen Störungen und drohender bzw. vorhandener seelischer Behinderung.

Das Hilfeangebot richtet sich an Kinder und Jugendliche, die nicht (mehr) in regulären Wohngruppen leben können, weil sie eine seelische Behinderung haben oder akut davon bedroht sind und die in der Regel in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie behandelt wurden und dort eine intensivere Betreuung als notwenige Hilfe gesehen wurde. Ein kontinuierlicher Kontakt zur Familie wird dabei angestrebt.

- Indikationen in diesem Kontext können sein:
- Störungen des Sozialverhaltens
- Geringe Intelligenz
- Bindungsstörungen
- Störung der Emotionen
- ADS, HKS- Syndrome
- Bedrohung oder Vorhandensein von seelischer Behinderung
- Schulprobleme

Keine Aufnahme finden Kinder und Jugendliche, die besonderer medizinisch-therapeutischer Betreuungsbedingungen bedürfen oder die eine manifeste delinquente Entwicklung haben.


Auftrag, Ziele

Durch ein verhaltenstherapeutisch ausgerichtetes Grundkonzept soll durch eine enge
Verbindung von Alltagserleben, zielgerichteter Erziehungsarbeit in einem kleinen, sehr klar und transparent gestalteten Rahmen, therapeutische und schulische Hilfe und begleitende Elternarbeit/-beratung auf der Grundlage der im Hilfeplan vereinbarten Ziele

- die Verinnerlichung einer eigenen Tagesstruktur trainiert werden,

- die vorhandenen negativen Selbstkonzepte durch Wecken und Förderung von Stärken positiv verändert werden,

- die Einfühlung in andere Personen ermöglicht werden,

- die Entwicklung und Stärkung lebenspraktischer Kompetenzen gefördert werden,

- die Möglichkeit zur Eigensteuerung und -verantwortung des jungen Menschen schrittweise aufgebaut und gestärkt werden,

- das Steuern von Gewaltpotenzialen trainiert und damit das Anheben der Schwelle zur Gewaltbereitschaft erhöht werden,

- die emotionale, soziale und kognitive Persönlichkeitsentwicklung gefördert werden,

- die weiteren Lebensperspektiven gemeinsam mit allen Beteiligten geklärt werden.

Die Aufzählung darf nicht hierarchisch gesehen und als vollständig realisierbar gesehen werden. Sie gibt Orientierung für die Arbeit im Einzelfall. Das Konzept erfordert eine enge Absprache und Zusammenarbeit mit allen an der Hilfe Beteiligten.



Leistungen im Einzelnen

Im Rahmen der Regelleistungen erhalten die Kinder/Jugendlichen eine ihren Entwicklungserfordernissen adäquate Unterbringung und Versorgung. Darüber hinaus erfolgt die Begleitung durch eine pädagogische Fachkraft im Alltag in der Form, dass eine Strukturierung und Beaufsichtigung des Tagesablaufes und die Kontrolle von Aufgaben gewährleistet ist. Einbeziehung der Kinder/Jugendlichen durch regelmäßige Gruppengespräche, Elternkontakte (Besuche, Absprachen, Beratung).

Über die Regelleistungen hinaus sichert das Kinder- und Jugendhaus folgende Leistungen bei bestehender Notwendigkeit:


- Vormittagsbetreuung bei nicht Beschulbarkeit

Kinder/Jugendliche, die nicht oder nur teilweise beschult werden können, werden bis zur Klärung der Form der Beschulung (z.B. Flexschule, Individualbeschulung) von einer pädagogischen Fachkraft betreut. Hierzu zählt auch die schulische Unterrichtsbegleitung im Einzelfall.

- Schulische Förderung

Schultäglich eine Stunde erhalten die Kinder/Jugendlichen bei Bedarf gezielte Einzelförderung durch päd. Mitarbeitende zur Hausaufgabenunterstützung, Wiederholung bzw. Vertiefung von Lerninhalten sowie Motivationsförderung.

- Vertrauensfördernde pädagogische Verhaltensweisen

In der Vertrauenspsychologie von Petermann wird Vertrauen als aktiver Prozess aufgefasst, der entscheidend vom Ausmaß des empfundenen eigenen Kompetenzgefühls (= Selbstvertrauen) abhängt. Die Überlegungen zum Vertrauensaufbau werden von ihm verdichtet zu konkreten therapeutischen Handlungsrichtlinien. Diese Handlungsrichtlinien sind für die pädagogische Alltagsarbeit im Rahmen dieser Konzeption hilfreich, wenn sie auch nicht unmittelbar übertragbar sind.

Handlungsrichtlinien für Vertrauens förderndes Verhalten:

· Grundlegende Verhaltensweisen

  • Für das Kind durchschaubares und strukturiertes Handeln praktizieren
  • Interesse am Kind zeigen, es akzeptieren und seine Vorschläge aufgreifen
  • Dem Kind keine falschen oder ungenauen Informationen geben
  • Dem Kind Verantwortung übertragen und es dadurch Kompetenzen erfahren lassen
  • Das Kind direkt ansprechen und fragen (z.B. bei Problemen)
  • Freude zeigen und berechtigten Ärger ausdrücken
  • Dem Kind gegenüber optimistische Erwartungen äußern

· Gezielte Verhaltensweisen im Sinne der Lerntheorie


Modell für vertrauensvolles Verhalten sein
Verstärken von selbstreflexiven Äußerungen
in einer belasteten Situation das Kind durch Körperkontakt unterstützen (z.B. Hand auf die Schulter legen) und ihm damit Handlungen erleichtern
dem Kind eindeutige und klare Rückmeldungen geben
positive Seiten des Kindes besonders betonen (loben)
Orientierung geben, z. B. indem Normen für erwünschtes Verhalten

aufgestellt werden
Verstärken erwünschten Verhaltens
Löschen unangemessener Verhaltensweisen durch Ignorieren, bzw.

Unterbrechen
ein bestimmtes Vorgehen festlegen und auf dessen Einhaltung achten
Anregungen für kleine Schritte geben, die dann durch Verstärkung in

Richtung auf das erwünschte Verhalten gelenkt werden


Aufnahmeverfahren

Grundlage des Aufnahmegespräches bildet der Hilfeplan und daraus resultierend die Kostenzusage des Jugendamtes.

Im Aufnahmegespräch werden mit dem jungen Menschen die Erwartungen und Rahmenbedingungen abgeklärt. Diese beinhalten eine klare Vertragsarbeit zwischen dem jungen Menschen und den Betreuern der Intensivgruppe und die Offenlegung der in der Gruppe bestehenden Regelungen.

Aufgrund sehr unterschiedlicher Erfahrungen in der Lerngeschichte der jungen Menschen ist bei der Aufnahmeentscheidung vor allem das psychologische Entwicklungsalter maßgebend.

Innerhalb der ersten vier Wochen nach der Aufnahme sind die zur Abklärung anstehenden Fragen und die Zielsetzung der Unterbringung im Rahmen eines persönlichen Entwicklungsplanes zu beschreiben.

In der Regel soll bei der Aufnahme bereits eine Klärung der schulischen Perspektive vorliegen.

Die Vertragsarbeit zu Beginn der Aufnahme setzt voraus, dass der junge Mensch ein Mindestmaß an Mitwirkungsbereitschaft einbringt, d.h. seine Bereitschaft zum Aufenthalt in der Gruppe bekundet. Dies wird individuell vom Entwicklungsstand des Kindes abhängig gemacht. Ein 7-jähriger kann und darf die Entscheidung nicht für eine so einschneidende Lebenssituation selbst treffen.

Nach dem Einzug erhält das neue Kind einen Paten. Patenschaften übernehmen Gruppenmitglieder an Neuankömmlinge. Patenschaften sind als Belohnungsämter anzusehen, für die man sich im Vorfeld qualifiziert haben muss (Bsp.: mindestens 1-2 Stufen höher sein)

Die Paten zeigen den „neuen“ den Gruppenalltag und stehen ihnen zur Seite. Alle 2 Wochen findet das „Ebbe und Flut Gespräch“ statt. Dies ist eine Reflektionsrunde mit einem Erzieher, dem Paten und dessen „Schützling“. Dort gibt es eine differenzierte Rückmeldung des Verhaltens. Die Erzieher lernen dadurch abzugeben, die Paten lernen Defizite in Lernaufgaben umzuschreiben und die Kinder finden gemeinsam Lösungsmöglichkeiten.

Die Kinder, die eine Patenschaft übernehmen, bekommen einen Leitfaden für die Reflektionsgespräche.


Wohnen

Die Maßnahme findet in einem Haus mit Einzelzimmern und zusätzlichen Werkstatträumen, Schul- und Thearapierraum sowie Außengelände, statt. Diese Raumnutzungsplanung soll es ermöglichen, die sozial- und sonderpädagogischen Förderhilfen direkt vor Ort anzubieten und Ausweichmöglichkeiten, die sich durch unterschiedliche Orte ergeben, deutlich zu begrenzen. Die jungen Menschen werden weitgehend in die Gestaltung der alltagspraktischen Tätigkeiten eingebunden.


Handlungsorientierte Freizeit- und Arbeitsprogramme

Bei den Freizeit- und Arbeitsprojekten, die am Nachmittag von den pädagogischen Fachkräften durchgeführt werden, liegt der Schwerpunkt auf positive Umlenkung von Aggressionen sowie Erarbeitung von eigenen Erfolgen. Durch sportliche Aktivitäten, sowie nachvollziehbar in den Alltag eingebundene Werktätigkeiten, werden neben der körperlichen Anstrengungsbereitschaft die Fähigkeit zum Handeln und die Einsicht in die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit dieser Handlungen gefördert. Die Mitarbeiter unterstützen dabei die Reflexion des Handelns der jungen Menschen aktiv.

Zielsetzungen dieser Programme sind:

· die Vermittlung der Erfahrung, dass die jungen Menschen ihre Kräfte sinnvoll einsetzen können;

· die Bewältigung strukturierter Anforderungssituationen;

· die Förderung von Basiskompetenzen für Tätigkeiten des alltäglichen Lebens;

· die Vermittlung von Strategien für zielgerichtete Tätigkeiten und der Erfahrung des Zusammenhangs zwischen ausgeführter Handlung und erreichtem Erfolg.

Inhalte der pädagogischen Arbeit

Die Struktur der Planung des Alltages

Für die Struktur der Planung des Alltages sind folgende Grundlagen von besonderer Bedeutung:

· Die Bewusstmachung der eigenen Situation. Ziel dabei ist, das Verhaltensmuster „Flucht vor unangenehmen Situationen“ bewusst zu machen und die Wirkung des angewandten Verhaltensmusters zu verdeutlichen.

— Das Stellen von Anforderungen mit dem Ziel, dass der Jugendliche erfährt, dass diese Anforderungen von ihm bewältigt werden können. Dies trägt zu einer Stärkung des Selbstwertgefühls bei.

— Die Gestaltung eines verhaltensorientierten Bewertungssystems mit dem Ziel des gezielten Aufbaus verschiedener konstruktiver Verhaltensweisen, über welche der junge Mensch nicht oder nur in geringem Maße verfügt.

— Eine klare Strukturierung des Tagesablaufes einschließlich eines transparenten Regelsystems. Im Mittelpunkt der pädagogischen Arbeit steht das Einüben von entwicklungsfördernden Gewohnheiten im Hinblick auf Gruppenfähigkeit, aber auch im Bereich der Kulturtechniken und der körperlichen Hygiene.

— Systematische und zeitnahe Reflexion des Verhaltens in Konflikt- und Auseinandersetzungssituationen der jungen Menschen und, soweit sich die Möglichkeit bietet, die reflexive Auseinandersetzung mit belastenden Situationen der Vergangenheit.

— Nutzung des vorhandenen Aggressionspotentials der jungen Menschen, in dem positive Elemente herausgearbeitet und die destruktiven Bestandteile als solche identifiziert werden.

— Eine Zusammenarbeit mit den Eltern und sonstigen wichtigen Bezugspersonen des jungen Menschen, um deren Ressourcen herauszufinden und ggf. zu nutzen. Eine begleitete Auseinandersetzung zwischen dem betroffenen jungen Menschen und seinen Eltern im Hinblick auf die verschiedenen Problemsituationen in der Familie, z.B. bei Besuchen oder solche der Vergangenheit, ist für den konstruktiven Entwicklungsverlauf der Hilfe in der Regel notwendig.

Sinnvoll kann darüber hinaus der Einsatz von erlebnispädagogischen Elementen, Ansätze aus der Jungenarbeit und aus den Anti-Aggressionstrainings zusätzlich zu den genannten Bestandteilen im Einzelfall sein. Eine zeitlich begrenzte „Auszeit“ in Form einer Einzelbetreuung außerhalb der Gruppe wird im Bedarfsfall zur Deeskalation vorgehalten. Über mögliche zusätzliche Kosten wird in der Hilfeplanung beraten.

MitarbeiterInnen


Die Intensivgruppe wird mit 5,5 pädagogischen MitarbeiterInnen mit langjähriger Erfahrung in Arbeitsfeldern der Jugendhilfe, die besonders belastbar sind, besetzt. Hinzu kommt der Einsatz einer Hauswirtschaftskraft im Vormittagsbereich.

Die Aufgaben der Mitarbeiter umfassen die Strukturierung des Alltags entsprechend dem Konzept. Notwendig ist die zuverlässige Einhaltung und Durchsetzung der Strukturen und die Fähigkeit verhaltenstherapeutische Verstärkungsprinzipien anzuwenden und deren Verlauf zu beobachten.

Neben täglichen Austauschgesprächen finden strukturierte Teamsitzungen (Erziehungsplanung) unter Beteiligung der therapeutischen und schulischen Fachkräfte statt. Diese werden durch die Teamleitung unterstützt.


Fachliche Qualitätsstandards

Die intensivpädagogische Gruppe ist Tag und Nacht durch einen bekannten pädagogischen Mitarbeiter besetzt. Darüber hinaus gewährleistet die Einrichtung durch eine Rufbereitschaft eine schnelle Unterstützung in schwierigen Situationen.

Die Arbeit der Intensivgruppe erfolgt durch enge Zusammenarbeit in einem interdisziplinären Team, bestehend aus Gruppenpädagogen, Therapeuten und beteiligten Lehrern.

In der Gruppe arbeiten qualifizierte ErzieherInnen, teilweise mit handwerklicher Berufsausbildung, SozialpädagogInnen o.ä. mit mehrjähriger Berufserfahrung. Regelmäßige Supervision und die gezielte Teilnahme an Fortbildungen (intern und extern) gehören zum Qualitätsstandard der Einrichtung.

Des Weiteren wird zur Maximierung der Qualität eine Fallberatung durch eine externe Fachkraft vorgehalten.


 

 

 

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