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Erziehungsstellen
nach §27 SGB VIII
Erziehungsstellen
als differenzierte Form der stationären Heimerziehung mit Festanstellung
einer sozialpädagogischen Fachkraft mit Dienstvertrag und Weisungsbefugnis
des Trägers.
Personelle Rahmenbedingungen
1 sozialpädagogische Fachkraft für 1 - 2 Kinder mit Kompetenz
im professionellen Gestalten von Alltag und im entwickeln und aushalten
von Beziehungen, auch in Konfliktsituationen. Unterstützungsrahmen
der Einrichtung ( Beratung, Supervision, Elternarbeit, pädagogische
Angebote)
Zielgruppe
Kinder und Jugendliche, bei denen eine dem Wohl des Kindes entsprechende
Erziehung nicht mehr gewährleistet ist und für die die Hilfe
in einer Erziehungsstelle geeignet und notwendig erscheint und alle
Beteiligten (Eltern, Kind, Jugendamt, Erziehungsstelle, Einrichtung)
sich auf diese Form der Hilfe einigen können.
Diese Form der Hilfe ist besonders geeignet für
-
Kinder
und Jugendliche, die aufgrund ihrer Entwicklungsbeeinträchtigungen
einen neuen, förderlichen, verlässlichen Lebensort mit einem
überschaubaren intimen Rahmen benötigen und die besser über
einen familiären Rahmen erreichbar sind.
- Die Abgrenzung
zur Pflegestelle ergibt sich aus dem maß der notwendigen professionellen
Verankerung und fachlich erforderlichen Unterstützung der Maßnahme.
Autrag / Zielsetzung
Die Erziehungsstelle will durch eine Verbindung von Alltagserleben und
pädagogischer Arbeit ggf. mit unterstützenden therapeutischen
Angeboten im stabilen Bezugsrahmen auf der Grundlage des festgeschriebenen
und fortzuschreibenden Hilfeplanes die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen
fördern. Dabei sollen klare Perspektiven erarbeitet werden. Dies
schliesst die schulische Förderung mit ein.
Mit diesem Auftrag verbinden sich insbesondere folgende Ziele:
- Bereitstellung
eines sicheren und Geborgenheit bietenden Lebensortes
- Gezielte
Förderung im Bereich emotionaler, psychosozialer, kognitiver und
körperlicher Entwicklung
- Klärung
der Beziehungen zur Herkunftsfamilie und Aufarbeitung unbewältigter
Konflikte
- Emotionale
Stabilität, Aufbau eines positiven Selbstwertes, Mobilisierung
der Ressourcen des Kindes und Entfaltung der Persönlichkeit
- Eröffnung
und Förderung von Perspektiven in alenn wesentlichen Lebensbereichen,
insbesondere Klärung des langfristigen Lebensmittelpunktes (Rückführung
in die eigene Familie, Vermittlung in eine andere Hilfe- / Lebensform,
Verselbständigung)
Die konkrete
Zielsetzung ergibt sich aus dem Hilfeplan, die in Erziehungszielen verbunden
mit aktivem Tun ihre Umsetzung finden.
siehe auch:
Leistungsbeschreibung
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